RACECAMP Racetrack Events

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AGB

§ 1  Anmeldung & Nennung
Die Anmeldung zu der Veranstaltung erfolgt durch Abgabe der Anmeldung an den Veranstalter bei gleichzeitiger Entrichtung des Nenngeldes (Teilnahmegebühr) bis 60 Tage vor der gebuchten Veranstaltung. Hierbei sind ausschließlich die Anmeldevordrucke (Original oder Kopie) des Veranstalters zu verwenden.

Ein rechtlicher Anspruch auf Teilnahme besteht auch bei Entrichtung des Nenngeldes nicht. Erst mit Übersendung der Teilnahmebestätigung durch den Veranstalter gilt die Anmeldung als angenommen. Die Teilnahmebestätigung wird grundsätzlich nur bei sicher erfolgter Zahlung versandt.

Bei Veranstaltungen, die in Kooperation mehrerer Veranstalter durchgeführt werden, ist die Ausschreibung des Hauptveranstalters bindend.

§ 2 Stornierung
1. Sollten Teilnehmer*innen an dem Event nicht teilnehmen können, steht es Teilnehmer*innen zu jedem Zeitpunkt frei, uns kostenfrei einen Ersatzfahrer zu nennen. Der Ersatzfahrer ist innerhalb von 5 Werktagen nach der Stornierung zu nennen. Stornierungen werden nur schriftlich per E-Mail an mail@racecamp-events.de akzeptiert. 

  •  mehr als 45 Tage vor der Veranstaltung – kostenlose Umbuchung oder Stornierung möglich.
  • im Falle einer Stornierung 44 bis 31 Tage vor der Veranstaltung: 20 % des Preises der Dienstleistung
  • im Falle einer Stornierung 30 bis 15 Tage vor der Veranstaltung: 50 % des Preises der Dienstleistung
  • bei Rücktritt vom Vertrag bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 80 % des Preises der Dienstleistung vorbehaltlich § 2 Abs. 2.
 

2. Bei einem Rücktritt innerhalb von 3 Werktagen / 72 Stunden vor der Veranstaltung und bei Abwesenheit des Teilnehmers von der Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt/Rücktritt vom Vertrag erstattet der Veranstalter weder die Veranstaltungsgebühr noch sonstige dem Teilnehmer entstandene Kosten, wie zum Beispiel Transportkosten.

Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die Veranstaltung noch nicht bezahlt wurde.

 

Umbuchungsoption:
RACECAMP bietet die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 20% der Nenngebühr bis 7 Tage vor dem gebuchten Event auf ein anderen Event umzubuchen. Folgende Gründe für eine Umbuchung werden anerkannt:

  • gesundheitliche Gründe des genannten Teilnehmers
  • berufliche Gründe des genannten Teilnehmers
  • technische Gründe (Beispiel: Defekt des für die Veranstaltung genannten Motorrads, der nicht bis zur gebuchten Veranstaltung behoben werden kann)
 

Der Grund ist umgehend schriftlich oder per Email an RACECAMP zu melden und muss in jedem Fall von einem unabhängigen Dritten (Beispiel: behandelnder Arzt, Arbeitgeber, Werkstatt, Unfallbericht o.ä.) schriftlich bescheinigt werden. RACECAMP behält sich vor, die Berechtigung des Anspruchs zu prüfen und ggf. weitere Nachweise anzufordern. Im Berechtigungsfall erhält der Kunde von RACECAMP eine Gutschrift in Form eines personalisierten, nicht übertragbaren Gutscheincodes über den bezahlten Betrag inkl. aller gebuchten Zusatzleistungen. Der Gutschein gilt bis zum Ende des Jahres, das auf das Jahr der Ausstellung des Gutscheins folgt (Beispiel: Gutschein wird am 31. August 2023 ausgestellt und hat eine Gültigkeit bis 31.12.2026).

§ 3 Haftungsausschluss
Die Teilnehmer*innen beteiligen sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Die Teilnehmer*innen erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, medizinisches Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen die anderen Teilnehmer*innen (Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben (Zeittraining, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises  beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. Zudem wird eine Geldbuße in Höhe von 500 EUR gegen den Teilnehmer, dessen Fahrzeug genutzt wurde, verhängt.

§ 4 Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aus Gründen, die die RACECAMP GmbH i. G. nicht zu vertreten hat, nicht stattfinden, so wir das Nenngeld erstattet oder als Guthaben für ein anderes Event verbucht. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

Sollten im Rahmen der Veranstaltung angebotene Sonderleistungen, die von Lieferungen und Leistungen Dritter abhängig sind, nicht erbracht werden können, so werden dem Teilnehmer die für diese Leistung bereits geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

Geleistete Nenngebühren werden innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund (Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl etc.) auch kurzfristig abzusagen.

§ 5 Versicherungen
Jedem Teilnehmer empfehlen wir dringend eine von uns angebotene Unfallversicherung abzuschließen. Es gelten die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, insofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Die Teilnehmer erhalten die Möglichkeit, eine Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss mit der Nennung zur Veranstaltung beim Veranstalter eingegangen sein.

Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung, im Besitz einer gültigen Auslandskrankenversicherung zu sein, wenn die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet.

Sollte der Teilnehmer nicht im Besitz einer Auslandskrankenversicherung sein, sind jegliche anfallende ärztliche Kosten selbst zu tragen. Der Veranstalter kann jederzeit einen Nachweis über die notwendigen Versicherungen  verlangen und bei Nichtvorliegen den Teilnehmer ausschließen.

§ 6  Allgemeine Bedingungen und Vorschriften
Bei unserer Veranstaltung sind alle fahrsicheren Motorräder zugelassen. Der fahrsichere Zustand der Teilnehmerfahrzeuge und die Bekleidung der Teilnehmer*innen wird in einer technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei Beanstandung kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Falle erfolgt keine Nenngeldrückerstattung.

Gefährdet ein Teilnehmer durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer, wird er vom Training ausgeschlossen. Verursacht ein Teilnehmer mutwillig bleibende Schäden an der Rennstrecke oder den Anlagen der Rennstrecke (besonders Burn-Out u.ä.), wird er in Höhe des entstandenen Schadens haftbar gemacht. Dies gilt auch für das Einbringen von Nägeln, Dübeln, Schrauben, Heringen etc. in befestigte Untergründe im Fahrerlager und in Boxenböden und -wände.

§ 7 Transponder
Alle Teilnehmer*innen werden mit Transpondern ausgestattet. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der ordnungsgemäßen Gruppenzuordnung und nicht dem sportlichen Vergleich. Bei Pokal- und Meisterschaftsveranstaltungen mit Rennbetrieb werden die Zeiten aller Teilnehmer*innen veröffentlicht. Eine Nichtveröffentlichung ist durch den jeweiligen Teilnehmer an der Anmeldung explizit zu fordern.

Die Übergabe der Transponder erfolgt gegen die Einbehaltung einer Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (bei Verlust aktuell 370 € brutto).

Wird der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen, können 5 € pro Tag bis zum Tag der Rückgabe von der RACECAMP GmbH i. G. in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Technische Bestimmungen
Spiegel, Koffer und andere abstehende Teile müssen abmontiert sein, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig bzw. müssen entsprechend entfernt werden.

Scheinwerfer und Blinker sollten abgebaut werden, ansonsten müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.

Auspuffanlagen sind freigestellt. Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Wert nicht überschreiten (92 dB Sachsenring, 100 dB Lausitzring, 98 dB Oschersleben, 102 dB Most).

Ein Ausschluss wegen Überschreitung der angegebenen Werte bedingt keine Nenngeldrückerstattung. Abbrüche von Veranstaltungen bzw. längere Pausen zur Regulierung des Lärmpegels sind möglich, wenn durch zahlreiche Teilnehmer*innen gleichzeitig gegen die Lärmbestimmungen verstoßen wird.

Die Wahl der Reifen ist den Teilnehmern freigestellt. Ihr Abnutzungsgrad muss eine ungefährdete Teilnahme ermöglichen.

Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge, die dem technischen Reglement nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Motorrad ohne funktionstüchtiger Bremsanlage oder mit abgebautem Schalldämpfer wird nicht zur Teilnahme an unserer Veranstaltung zugelassen.

Wer stürzt, muss sein Fahrzeug erneut bei der Abnahme vorstellen.

§ 9 Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer*innen sind verpflichtet, einen zusätzlichen Rückenprotektor zu tragen, insofern keiner in die Lederkombi eingearbeitet ist. Es werden nur Teilnehmer*innen mit vorschriftsmäßiger Schutzkleidung (unbeschädigter Integralhelm, Lederkombi, Lederstiefel, Lederhandschuhe) zugelassen.

§ 10 Startnummern
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens bei Veranstaltungsbeginn, in der Regel jedoch mit der Nennungsbestätigung mitgeteilt. Startnummernwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, wenn sie auf der Nennung eingetragen sind.

Die Startnummern müssen an der Front des Fahrzeuges gut sichtbar angebracht werden. Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen deutlich lesbar am Fahrzeug angebracht werden, anderenfalls kann das Befahren der Strecke verweigert werden.

§ 11 Rechteeinräumung
RACECAMP GmbH i. G. hat das Recht, während der Veranstaltungen hergestellte Fotos, Videos, Filmaufnahmen usw. zu eigenen Marketingzwecken zu verwenden. Bei den von uns durchgeführten Veranstaltungen haben ausschließlich von uns autorisierte Fotografen und Videoproduzenten das Recht, zu fotografieren und diese Bilder gewerblich zu verwerten. Ungenehmigter Verkauf von Waren und Dienstleistungen während der Veranstaltung führt zur sofortigen Erhebung von 250,- € Standmiete je Veranstaltungstag.

§ 12 Durchführung und Ablauf
Alle Teilnehmer*innen müssen vor Aufnahme des Trainings bei der Einschreibung und bei der technischen Abnahme vorstellig werden, ansonsten verfällt die Startzusage. Alle Teilnehmer*innen müssen bei der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrerbesprechung kann ebenfalls eine Verweigerung der Teilnahme erfolgen. Die Fahrerbesprechung wird zu Beginn der Veranstaltung und eventuell vor Rennbeginn der jeweiligen Klassen durchgeführt. Der Ablaufplan der Veranstaltung ist der Nennungsbestätigung beigefügt und wird vor Ort ausgelegt. Änderungen im Zeitplan bleiben vorbehalten.

§ 13 Sicherheitsauflagen
Das Betreten der Sicherheitsbereiche, besonders der Sturzzonen, ist für alle nichtautorisierten Personen strikt untersagt. Hierzu gehört auch die Boxengasse. Bei Rennen haben lediglich die Helfer der Fahrer Zutritt zur Boxengasse. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist Einbahnstraße! Die Boxengasse darf nur langsam befahren werden. Entgegen der Fahrtrichtung darf nur geschoben werden. Im Fahrerlager gilt grundsätzlich Schritttempo für alle Fahrzeuge. Bei Missachtung erfolgt sofortige Disqualifikation bzw. Verweis von der Anlage. Das Befahren von Fahrerlager und Boxengasse durch Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist streng verboten. Auch ist der Aufenthalt von Kindern bis zum 14. Lebensjahr in der Boxengasse streng untersagt. Haustiere sind an den meisten Rennstrecken komplett verboten. Es gilt die Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke, die jederzeit beim Veranstalter eingesehen werden kann.

§ 14 Anweisungen der Veranstaltungsleitung
Teilnehmer*innen und Helfer*innen haben den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und deren Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Ausschreibung, insbesondere Gefährdung durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerlager oder Missachtung der Flaggenzeichen führen zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung.

§ 15 Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen
Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Inhalte dieser Teilnahmebedingungen können zur Disqualifikation bzw. zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Rückerstattung des Nenngeldes erfolgt in diesen Fällen nicht.

§ 16 Datenschutz
Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter  meinen Vornamen, Namen, den Namen meines Teams, meine Startnummer und meine Platzierung in die Ergebnisliste  aufnehmen und auf der Webseite www.racecamp-events.de, in den sozialen Medien (Facebook, Instagram etc.) sowie in der App SpeedHive veröffentlichen darf. 

Mir ist bewusst, dass die Datenverarbeitung entsprechend der Datenschutzbestimmungen der des Veranalters [LINK] erfolgt. Ich weiß, dass meine Einwilligung bzw. Einwilligungen bezüglich

  • der Verarbeitung meiner Anmeldedaten (Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsjahr, den Namen Ihres Teams, Fahrzeug)
  • der Aufnahme und Veröffentlichung in der Teilnehmer*innen-Liste
  • der Aufnahme und Veröffentlichung in der Ergebnisliste

freiwillig ist/sind und ich sie jederzeit durch einfache Erklärung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann.

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